Firma Schober
Heizung - Sanitär - Lüftung
Solar - Klärtechnik
 
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02943 Boxberg OT Uhyst
 
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Firma Klaus-Dieter Schober
Hauptstraße 1a
02943 Boxberg OT Uhyst




§ 1  Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Aufträge erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftebedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt und deren Einbeziehung wird hiermit widersprochen. Es gilt das BGB. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber (AG) und der Firma Schober zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Auftraggeber (AG) im Sinne dieser allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2  Vertragsgegenstand, Angebote, Preise, Abrechnung
Vertragsgegenstand werden die in unseren Angeboten benannten Produkte und Leistungen. Abweichungen hiervon bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform (ggf. neues Angebot). Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, bis Sie dem Kunden (Auftraggeber) gegenüber von der Firma Schober schriftlich bestätigt werden (Auftragsbestätigung). Die Abrechnung der Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigungen erfolgt ausdrücklich nach Aufmaß. Es sei denn, es wurde schriftlich ein Festpreis auf dem Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung vereinbart. Der Rechnungsbetrag kann nach dem von der Firma Schober durchgeführten Aufmaß, bis zu 15% von dem bestätigten Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung abweichen. Unsere Preise verstehen sich netto, sofern nicht explizit auf Bruttopreise verwiesen wird. Die darauf zu rechende Mehrwertsteuer wird extra ausgewiesen.

§ 3  Auftragsbestätigung
Ein Kaufvertrag/Vertragsabschluss mit der Firma Schober kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma Schober an den Kunden (Auftraggeber) zustande.

§ 4  Vertragsrücktritt
Alle von der Firma Schober erstellten Angebote, Aufträge oder Auftragsbestätigungen, die vom Kunden (Auftraggeber) unterschrieben und bestätigt wurden, gelten als Verbindlich. Ein Vertragsrücktritt durch den Kunden (Auftraggeber) ist nur innerhalb 5 Werktagen nach Vertragsabschluss ohne Kosten und ohne Angaben von Gründen möglich. Sind die 5 Werktage nach Vertragsabschluss abgelaufen, ist ein Vertragsrücktritt nur möglich, sofern der Kunde (Auftraggeber) der Firma Schober die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Unkosten und den Aufwand, mindestens jedoch 20% der Auftragssumme, vergütet. Daneben steht der Firma Schober jederzeit ein Vertragsrücktritt frei, sofern Verpflichtungen und Leistungen aus den Verträgen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug durch den Kunden (Auftraggeber) und bei unbegründeter mehrmaliger Leistungs- oder Bauverzögerung. Gründe, die der Leistungserbringer nicht zu vertreten hat, fallen nicht unter diese Regelung.

§ 5  Lieferung und Gefahrenübergang
Die Lieferung von Waren kann durch die Firma Schober oder hiervon beauftragte Dritte erfolgen. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Der Kunde (Auftraggeber) hat die Pflicht, die angelieferte Ware auf Schäden und Vollständigkeit am Tage der Lieferung zu Prüfen, Beschädigungen und Unvollständigkeiten sind der Firma Schober am Tage der Lieferung mittzuteilen. Spätere Reklamationen gehen zu Lasten des Kunden (Auftraggeber). Die Gefahr für die Ware geht bei Abholung, bei Bereitstellung zur Verladung, bei Lieferung an die Lieferanschrift, bei Übergabe nach Entladung an den Kunden (Auftraggeber) über. Der Abhol-/ Liefertermin wird dem Kunden (Auftraggeber) schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Haftung oder Schadensersatz aus nicht termingerechter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Firma Schober grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen ist. Ein Vertragsrücktritt durch den Kunden (Auftraggeber) bei Lieferverzug ist nur möglich, wenn innerhalb 3 Monaten nach Zahlungseingang keine Lieferung, oder Teillieferung erfolgt ist. Gerät der Kunde (Auftraggeber) in Annahmeverzug, so kann die Firma Schober den entstandenen Schaden dem Kunden (Auftraggeber) in Rechnung stellen. Dem Kunden (Auftraggeber) bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

§ 6  Nutzung von digitalen Fotos
Die Firma Schober hat das Recht von den jeweiligen, beim Auftraggeber Installierten Produkten und Anlagen, sowie deren örtlichen Umgebungen digitale Fotos für Werbezwecke zu machen. Die Firma Schober hat das Recht diese digitalen Fotos von den jeweiligen Produkten und Anlagen uneingeschränkt als Referenzobjekte auf der eigenen Homepage darzustellen bzw. bei Hausmessen oder Informationsveranstaltungen im Firmengebäude der Firma Schober, Hauptstr. 1a, 02943 Boxberg/Uhyst zu präsentieren. Der Auftraggeber hat das Recht dagegen zu wiedersprechen, dieser Widerspruch muss am Tag der Auftragserteilung schriftlich der Firma Schober mitgeteilt werden. Zusätzlich muss die Firma Schober den Widerspruch schriftlich bestätigen.

§ 7  Mängelrügen
Mängelrügen müssen schriftlich innerhalb 7 Tagen nach Fertigstellung erfolgen. Der Kunde hat zunächst mit angemessener Frist die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen. Innerhalb dieser Frist muss der Firma Schober die Möglichkeit gegeben sein, die behaupteten Mängel an Ort und Stelle, selbst oder durch einen Vertreter, feststellen zu lassen. Ein durch den Kunden (Auftraggeber) offensichtlich festgestellter Mängel berechtigt nicht zum Zahlungsaufschub oder einer Zahlungsminderung, es sei den, der Mängel wird dem Kunden (Auftraggeber) durch die Firma Schober schriftlich bestätigt. Kosten, die der Firma Schober infolge unberechtigter Rügen entstehen, gehen sämtlich zu Lasten des Kunden.

§ 8  Gewährleistung
Die Firma Schober übernimmt für Produkte, Lieferungen und Leistungen die Gewährleistung im Rahmen der Gewährleistung und Garantien der jeweiligen Herstellerfirmen. Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Es sei den, es wurde eine verlängerte Gewährleistungsfrist auf dem bestätigtem Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart.

§ 9  Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Barzahlungen oder Rechnungen sind 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Für die erste Mahnung erheben wir keine Bearbeitungsgebühr. Für jede weitere Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5.00 EUR fällig. Ist auch bis 14 Tage nach Fälligkeit der Rechnung kein Zahlungseingang zu verzeichnen, erheben wir ab diesem Datum Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über dem Basis- bzw. Referenzzinssatz der EZB (Europäische Zentralbank). Die Firma Schober kann Rechnungen über das Gesamtprojekt oder getrennt nach Leistungsphasen als Abschlagszahlungen stellen. Die Firma Schober behält sich ferner das Recht vor, Vorauszahlungen in Höhe von 100% der Bruttosumme zur Unkostendeckung und als Sicherheitsleistung zu erheben. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung durch die Firma Schober. Bis zur endgültigen Bezahlung bleiben sämtliche Waren Eigentum der Firma Schober auch bei Einbau auf dem Grundstück des Kunden (Auftraggeber) oder bei Dritten. Forderungen von der Firma Schober dürfen nicht an Dritte abgegeben werden.

§ 10  Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden (Auftraggeber) einschließlich dieser allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetz werden, deren wirtschaftlicher Erfolg mit der unwirksamen möglichst nahe kommt.



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